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Personaldienstleistung + Zeitarbeit

Was ist Personalvermittlung?

Was ist Personalvermittlung
Ein Personalvermittler, auch Neudeutsch Headhunter genannt, ist jemand, der Personal an Arbeitgeber vermittelt und dafür eine Provision erhält. Er akquiriert offene Stellenangebote, fertigt ein Profil an, gleicht es mit vorhandenen Bewerbern ab und versucht, Bewerber und Arbeitgeber zu einem Vertragsabschluss für eine Anstellung zu bewegen. Die Personalvermittlung seit 1995 für alle Berufsgruppen möglich. Die Personalvermittlung unterscheidet sich von der Arbeitsvermittlung insofern, als das sie vom Arbeitgeber finanziert wird.

Anforderungen und Tätigkeiten als Personalvermittler
Die Anforderungen an den Personalvermittlers sind hoch. Er sollte neutral sein eine starke Persönlichkeit haben und somit sich eine Distanz zu Einzelschicksalen bewahren können. Kommunikationsfreudigkeit, gute Organisation und Terminmanagement sind die Eigenschaften, die neben der fachlichen Qualifikation von Personalvermittlern erwartet werden. Sehr gute Fähigkeiten in der Büroorganisation sowie Kenntnisse im Vertragswesen und im Arbeitsrecht sind zwingend erforderlich. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit runden die Qualifikationen ab. Die Einsatzfelder für Personalvermittler sind vielfältig, Zeitarbeitsunternehmen / Arbeitnehmerüberlassung, (Outplacement-)Personalvermittlungen, Personalplanung, Personal- und Unternehmensberatungen oder Gründung einen Vermittlungsagentur.

Die rechtliche Einordnung von Personalvermittlern
Die Personalvermittlung stellt in rechtlicher Hinsicht eine Maklertätigkeit dar und ist somit als Maklervertrag einzuordnen. Ziel der Personalvermittlung ist es, dem Auftraggeber dies kann ein Arbeitgeber als auch ein Bewerber sein einen Vertragsabschluss zu verschaffen. Er vermittelt die Interessen der Parteien, es ist wichtig ist, dass der Vermittler seiner Aufgabe als neutraler Mittler nachkommt. Früher besaß das Arbeitsamt das alleinige Recht als Personalvermittler zur Vermittlung offener Bewerberstellen. Unter Aufsicht der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit wird die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sowie die Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung unter strengen Auflagen erteilt.

Die Behördliche Erlaubnis
Die Tätigkeit als Personalvermittler ist grundsätzlich nur mit der behördlichen Erlaubnis zulässig. Eine Erlaubnis erhält nur, wer die erforderliche Eignung besitzt.

Datenweitergabe und personenbezogene Daten
Personalvermittler dürfen Daten über Arbeitsplätze sowie über Arbeitnehmer nur insoweit verarbeiten, wie dies für ihre Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Handelt es sich um personenbezogene Daten oder Betriebsgeheimnisse, ist in jedem Einzelfall vorher die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Für die datenschutzrechtliche Kontrolle sind die Aufsichtsbehörden der Länder gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zuständig.

Der Unterschied Personalberater und Personalvermittler
Der Begriff des Personalvermittlers hat sich etabliert für solche Personalberater, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermitteln. Der Begriff des Personalberaters ist dagegen im Bereich der Führungskräftevermittlung üblich. Er befasst sich zudem auch häufig mit Zeitverträgen für freie Mitarbeiter oder Partnerschaften in Kanzleien. Der Personalvermittler agiert auf Erfolgsbasis und erhält nur dann eine Provision, wenn der Abschluss erfolgreich war. Die Suche nach Führungskräften erfolgt über Stellenanzeigen oder Zeitungen sowie branchenspezifischen Fachzeitschriften. Zunehmend auch über das Internet oder professionellen Netzwerken wie z.B. XING.

Die Suche nach offenen Stellen für Arbeitnehmer mittlerer Qualifikation erfolgt ebenfalls häufig durch Direktansprache. Hierbei wird vermehrt auf die veröffentlichten Arbeitsgesuche in der Jobbörse der Agentur für Arbeit, zurückgegriffen.

Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann
Seit dem August 2008 gibt es die dreijährige Ausbildung zum Personaldienstleistungs-kauffrau/mann. Damit wird dem hohen Anspruch der Personaldienstleistungsbranche Rechnung getragen, vorher waren fast ausschließlich Quereinsteiger aus den verschiedensten Berufen tätig.

Die Vergütung bzw. Provision
Als Vermittlungsprovision zahlt der Arbeitgeber üblicherweise 25 % des gesamten Jahresbruttoeinkommens der eingestellten Führungskraft.

Gegenwärtige Marktsituation und das Verhältnis zu Kunden
Eine Möglichkeit zur erfolgreichen Personalvermittlung ist eine Spezialisierung auf bestimmte Branchen oder Fachgebiete.

Personaldienstleistungsunternehmen
Personaldienstleistungsunternehmen beschäftigen meist mehrere Berater, welche nach Kunden oder Branchen gruppiert, nach Kandidaten suchen. In boomenden Brachen wie der Informationstechnologie oder bei den Ingenieursberufen hat sich die Situation jedoch gewandelt: Aufgrund des akuten Fachkräftemangels suchen Firmen für vakante Stellen oft über mehrere Personaldienstleister gleichzeitig. Diesen stehen jedoch nur wenige verfügbare Bewerber zur Verfügung, sodass dem Kandidaten derzeit mehrere Stellen in den Firmen offen stehen und sie gleichzeitig von mehreren Vermittlern kontaktiert werden. Dies führt natürlich zu einem starken Konkurrenzdruck der Dienstleister unter einander, da selbst bei Vertragsabschluss von Bewerber und Kunde immer einige Dienstleister leer ausgehen.
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